Die ASR beschreibt den Umfang der theoretischen Ausbildung sehr genau und schreibt zwingend praktische Übungen vor. Auch wird erstmalig eine Kennziffer für die Anzahl genannt. In der Praxis wurde häufig als Schulung ein Film vorgeführt und die Mitarbeiter haben auf einer Unterweisungsliste unterschrieben. Praktische Übungen hat es kaum gegeben. Das ist so nicht mehr ausreichend. Laut ASR 2.2 ist für Büros eine Anzahl von 5% der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausreichend. Handelt es sich um andere Arbeitsbereiche soll die Anzahl der Brandschutzhelfer mit einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Praktische Hinweise wie dies durchzuführen ist oder andere Kennziffern gibt es nicht. Die Gefährdungsbeurteilung ist in der Praxis ein sehr nützliches Hilfsmittel. Wenn es aber keine Kennziffern gibt, ist das Ergebnis von den persönlichen Erfahrungen und Einschätzungen der Ersteller abhängig. Wenn fünf Mitarbeiter jeweils eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, werden fünf unterschiedliche Ergebnisse herauskommen. In der Praxis sollte man sich klar sein, dass die fünf Prozent als Untergrenze anzusehen sind und mehr Brandschutzhelfer wünschenswert sind.
In diversen Publikationen wird dargestellt, dass Brandschutzhelfer bestellt werden müssen. Woher diese Aussage kommt bleibt jedoch offen. In der ASR 2.2 ist dazu nichts aufgeführt. Im Arbeitsschutzgesetz ist nur nachzulesen, das der Unternehmer Mitarbeiter benennen muss. In der Praxis sollte das jedoch nicht im Bürokratismus enden es sollte demzufolge ausreichen, wenn genügend Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausgebildet sind.
Weitere Informationen zum Brandschutzhelfer gibt es in der DGUV-I 5182. Dieses Informationsblatt der Berufsgenossenschaft erscheint aber etwas praxisfern. Dort werden beispielsweise für die theoretische Ausbildung zwei Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten angesetzt. Ein in der Praxis nicht erreichbarer Wert. Dort kann man auch nachlesen, dass Personen mit entsprechender Ausbildung (Brandschutzbeauftragte, Feuerwehrleute) auch ohne Schulung Brandschutzhelfer sein können. Das klingt zwar vernünftig, widerspricht aber der ASR 2.2. Denn auch diese Personen müssen über die Besonderheiten des betrieblichen Brandschutzes (Sammelplatz, Standort Löschtechnik usw.) geschult sein, um im Notfall richtig reagieren zu können.
Die ARS arbeitet für namhafte Unternehmen der Chemiebranche. Dort gelten schon immer höhere Standards. Die Werke verfügen über eigene Feuerwehren, die auch das eigene Personal und das Personal der Kontraktoren schulen. Auch die Zertifizierung nach SCC, fordert die Schulung der Mitarbeiter mit Feuerlöschern. Wir schicken seit Jahren Mitarbeiter zu den entsprechenden Schulungen unserer Kunden. Zusätzlich führen wir regelmäßig Schulungen mit externen Partnern durch. Erst vor einigen Wochen haben wir eine Schulung unseres Büropersonals mit der Freiwilligen Feuerwehr Schkopau durchgeführt. Diese hat mit Theorie und praktischen Übungen weniger als eine Stunde benötigt. Zusätzlich ist unsere Leitstelle durch die Kooperation mit Infra Leuna mit ausgebildeten Feuerwehrmännern besetzt.
Abschließend kann gesagt werden, dass mit der neuen ASR 2.2 der Standard bei der Brandschutzausbildung erhöht wurde. Aber leider folgt auch die ASR 2.2 dem allgemeinen Trend keine konkreten Vorgaben zu machen und überlässt vieles dem Unternehmer.
Wir empfehlen keine Abstriche bei der Sicherheit zu machen und die Mitarbeiter regelmäßig zu schulen. Im Notfall spielt es dabei keine Rolle ob 5%, 10% oder auch mehr Mitarbeiter diese Qualifikation besitzen, sondern dass im Zweifelsfall die Kompetenz vorhanden ist, richtig zu reagieren und Menschenleben zu retten.