Mittwoch, 01 Oktober 2014 00:00

Brandschutzhelfer nach ASR 2.2 - Wieviele braucht man im Unternehmen? Empfehlung

geschrieben von 
Artikel bewerten
(27 Stimmen)

Von Vielen sicher unbemerkt sind mit der ASR 2.2 neue Regelungen für die Organisation des Brandschutzes eingeführt wurden. Seit November 2012 muss der Unternehmer  eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern als Brandschutzhelfer ausbilden. Davor gab es nur die Regelung, dass er eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern im Umgang mit Feuerlöschern schulen muss. Das klingt beides ziemlich gleich. Es gibt aber doch einige gravierende Unterschiede.

Die ASR beschreibt den Umfang der theoretischen Ausbildung sehr genau und schreibt zwingend praktische Übungen vor. Auch wird erstmalig eine Kennziffer für die Anzahl genannt. In der Praxis wurde häufig als Schulung ein Film vorgeführt und die Mitarbeiter haben auf einer Unterweisungsliste unterschrieben. Praktische Übungen hat es kaum gegeben. Das ist so nicht mehr ausreichend. Laut ASR 2.2 ist für Büros eine Anzahl von 5% der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausreichend. Handelt es sich um andere Arbeitsbereiche soll die Anzahl der Brandschutzhelfer mit einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Praktische Hinweise wie dies durchzuführen ist oder andere Kennziffern gibt es nicht. Die Gefährdungsbeurteilung ist in der Praxis ein sehr nützliches Hilfsmittel. Wenn es aber keine Kennziffern gibt, ist das Ergebnis von den persönlichen Erfahrungen und Einschätzungen der Ersteller abhängig. Wenn fünf Mitarbeiter jeweils eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, werden fünf unterschiedliche Ergebnisse herauskommen. In der Praxis sollte man sich klar sein, dass die fünf Prozent als Untergrenze anzusehen sind und mehr Brandschutzhelfer wünschenswert sind.

In diversen Publikationen  wird dargestellt, dass Brandschutzhelfer bestellt werden müssen. Woher diese Aussage kommt bleibt jedoch offen. In der ASR 2.2 ist dazu nichts aufgeführt. Im Arbeitsschutzgesetz ist nur nachzulesen, das der Unternehmer Mitarbeiter benennen muss. In der Praxis sollte das jedoch nicht im Bürokratismus enden es sollte demzufolge ausreichen, wenn genügend Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausgebildet sind.

Weitere Informationen zum Brandschutzhelfer gibt es in der DGUV-I 5182. Dieses Informationsblatt der Berufsgenossenschaft erscheint aber etwas praxisfern. Dort werden beispielsweise für die theoretische Ausbildung zwei Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten angesetzt. Ein in der Praxis nicht erreichbarer Wert. Dort kann man auch nachlesen, dass Personen mit entsprechender Ausbildung (Brandschutzbeauftragte, Feuerwehrleute) auch ohne Schulung Brandschutzhelfer sein können. Das klingt zwar vernünftig, widerspricht aber der ASR 2.2. Denn auch diese Personen müssen über die Besonderheiten des betrieblichen Brandschutzes (Sammelplatz, Standort Löschtechnik usw.) geschult sein, um im Notfall richtig reagieren zu können.

Die ARS arbeitet für namhafte Unternehmen der Chemiebranche. Dort gelten schon immer höhere Standards. Die Werke verfügen über eigene  Feuerwehren, die auch das eigene Personal und das Personal der Kontraktoren schulen. Auch die Zertifizierung nach SCC, fordert  die Schulung der Mitarbeiter mit Feuerlöschern.  Wir schicken seit Jahren Mitarbeiter zu den entsprechenden Schulungen  unserer Kunden. Zusätzlich führen wir regelmäßig Schulungen mit externen Partnern durch. Erst vor einigen Wochen haben wir eine Schulung unseres Büropersonals mit der Freiwilligen Feuerwehr Schkopau durchgeführt. Diese hat mit Theorie und praktischen Übungen  weniger als eine Stunde benötigt. Zusätzlich ist unsere Leitstelle durch die Kooperation mit Infra Leuna mit ausgebildeten Feuerwehrmännern besetzt.

Abschließend kann gesagt werden, dass mit der neuen ASR 2.2 der Standard bei der Brandschutzausbildung erhöht wurde. Aber leider folgt auch die ASR 2.2 dem allgemeinen Trend keine konkreten Vorgaben zu machen und überlässt vieles dem Unternehmer.

Wir empfehlen keine Abstriche bei der Sicherheit zu machen und die Mitarbeiter regelmäßig zu schulen. Im Notfall spielt es dabei keine Rolle ob  5%, 10% oder auch mehr Mitarbeiter diese Qualifikation besitzen, sondern dass im Zweifelsfall die Kompetenz vorhanden ist, richtig zu reagieren und Menschenleben zu retten.

Gelesen 105051 mal Letzte Änderung am Montag, 08 Dezember 2014 13:39
Thomas Pertzsch

Als Beauftragter für Sicherheit, Umwelt und Qualitätsmanagement sowie als Verantwortlicher für unser Geoinformationssystem bin ich seit vielen Jahren in die Prozesse auf unseren Baustellen, in Projekte und in unsere alltägliche Arbeite vor Ort bei unseren Kunden involviert. Im Blog berichte ich von unseren Erfahrungen, über Neuerungen und Entwicklungen aus der Praxis.

Webseite: www.ars-bs.com

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.